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AGB

  1. Zustandekommen des Vertrages

Die Buchung wird durch schriftliche Bestätigung des Vermieters (auch per E-Mail) verbindlich. Die Anzahlung der Buchung in Höhe von 20% des Gesamtpreises ist innerhalb einer Woche nach der schriftlichen Bestätigung auf das angegebene Vermieterkonto zu leisten. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht an den Vertrag gebunden. Spätestens 14 Tage vor Reisebeginn ist der Restbetrag des gesamten Mietpreises an den Vermieter zu überweisen. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Stornokosten gemäß Ziffer 2 geltend machen.

2. Rücktritt/Stornierung

Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten an den Vermieter zu leisten:

         Bis 50 Tage vor Mietbeginn:                            25 %

      Vom 49. bis 30. Tag vor Mietbeginn:               40%

      Vom 29. Bis 15. Tag vor Mietbeginn:                60%

Ab dem 14. Tag vor Mietbeginn:                             80% des Mietpreises

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, wird der volle Reisepreis fällig. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs ist ebenfalls der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten.

Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höhere Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen des Mietpreises erstattet.

3. Übergabe und Rückgabe

Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt Vor dem Halleschen Tor 2a in 06800 Raguhn-Jeßnitz zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Rückgabezeitpunkt ist bindend.

Das angemietet Fahrzeug wird dem Mieter gereinigt und vollgetankt übergeben. Bei Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil vollgetankt und mit entleertem Abwasser- und Toilettentank zum vereinbarten Termin zurückzugeben.

Die Übernahme und Rückgabe erfolgt in der Regel von Montag bis Freitag während der üblichen Geschäftszeiten des Vermieters. An Samstagen erfolgen Übergaben und Rücknahmen nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen ein zusätzliches Entgelt von 29,00 Euro. An Sonn- und Feiertagen ist keine Übernahme bzw. Rücknahme möglich.

Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges durch den Mieter von mehr als 30 Minuten wird ein zusätzliches Entgelt in Höhe des zweifachen Mietpreises je Verspätungstag fällig, zuzüglich anfallenden Mietausfalls, mindestens 25% des Tagesmietpreises.

4. Mietvorrausetzungen

Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und den eingetragenen Mietern zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

Das Mietfahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t und darf daher mit einem Führerschein der Klasse B gemietet und bewegt werden. Der Mieter/Fahrer muss zu diesem Zweck mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Diese ist neben dem Personalausweis bei Fahrtantritt vorzulegen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter/Fahrer selbst und den bei Anmietung genannten Personen geführt werden, wenn auch diese die geforderten Kriterien erfüllen und bei Fahrtantritt eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.

5. Mietpreis

Der Mietpreis setzt sich aus dem saisonabhängigen Basis-Mietpreis und einer einmaligen Servicepauschale zusammen. Darüber hinaus beinhaltet er die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie eine Fahrzeugversicherung, die sich wie folgt zusammensetzt:

-Kfz-Haftpflicht mit unbegrenzter Deckungssumme (Bei Personenschäden 100 Mio Euro pro Person)

-Kfz-Teilkasko mit 500,00 Euro SB je Schadensfall

-Kfz-Vollkasko mit 1000,00 Euro SB je Schadensfall

Nicht Bestandteil des Mietpreises sind Kosten für Kraftstoffe und Betriebskosten, sowie vom Mieter gewünschte und vor Mietantritt zu buchende Zusatzausstattungen. Ebenso gehen Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- und Fährgebühren, sowie Bußgelder und andere Strafgebühren zu Lasten des Mieters. Die Berechnung des Mietpreises erfolgt Nächteweise.

Ab 15 Nächten Mietdauer ist die Anzahl der gefahrenen Kilometer unbegrenzt. Bei einer Mietdauer von weniger als 15 Nächten sind 300 km pro Nacht inklusive. Jeder Extra-Kilometer wird mit 0,38 Euro berechnet.

6. Mindestmietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt 6 Nächte während der Hauptsaison.

7. Servicepauschale

Die einmalig vor Fahrtantritt zu leistende Servicepauschale in Höhe von 110 Euro beinhaltet die Übergabe des Fahrzeugs mit entsprechend ausführlicher Einweisung in technische Belange und Rücknahme nach Ende des Mietzeitraums. Darüber hinaus deckt die Servicepauschale Kosten für Ölverbrauch, Wartung und Verschleißreparaturen, eine Gasgrundausstattung von 10 kg, sowie Versorgung mit WC-Chemikalien, den Fahrzeugschutzbrief, Stromkabel und die Fahrzeugendreinigung der Außenflächen ab.

8. Kaution

Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution in Höhe von 1000,00 Euro. Die Kaution muss vorab überwiesen oder spätestens bei Fahrtantritt in bar hinterlegt werden. Bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, bzw. dem Fehlen von Ausrüstungsgegenständen, Fahrzeugpapieren, Schlüssel etc., kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten, ansonsten wird sie dem Mieter zurückerstattet. Mängel am Fahrzeug können noch bis zu 48 Stunden nach Rückgabe angezeigt werden.

9. Fürsorgepflicht des Mieters und Haftung für Schäden/Unfälle

Der Mieter ist verpflichtet das Wohnmobil so zu behandeln, wie es ein auf Werterhaltung bedachter Eigentümer tut.

Der Mieter hat aufgrund der ungewohnten Fahrzeughöhe besonders auf Höhenbeschränkungen bei Durchfahrten zu achten. Das Ladegut ist zu sichern. Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden. Die Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen sein.

Der Mieter haftet für alle den Vermieter entstandenen Schäden, soweit sie nicht durch Versicherung abgedeckt sind. Bei Unfallschäden beschränkt sich seine maximal Haftung auf den Selbstbeteiligungsbeitrag der Vollkaskoversicherung je Schadensfall. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit oder Nichteinhaltung der Nutzungsverbote herbeigeführt wurden. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung verantwortlich.

Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, ist sofort der Vermieter zu verständigen. Wird das Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich dem Vermieter zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen sowie Zeugen muss erstellt werden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

10. Reinigung

Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand übergeben und muss ebenso zurückgegeben werden. Geschieht das nicht, oder nur teilweise, so werden dem Mieter für die

Innenreinigung 150,00 Euro und für die

Toilettenreinigung 100,00 Euro berechnet.

11. Kleinreparaturen

Reparaturen während der Mietdauer, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs – und Verkehrssicherheit notwendig sind, können vom Mieter ohne Rückfrage bis zu einem Betrag von 150,00 Euro in einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Bei höheren Beträgen muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der entsprechend gültigen Belege werden die angefallenen Kosten vom Vermieter bei der Rückgabe erstattet.

12. Verbote

Die Vermietung erfolgt zu Reise- und Wohnzwecken. Weitervermietung und –Verleihung, Teilnahem an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Hilfstransporte und Zwecke, die dem geltenden Recht zuwider laufen sind daher untersagt.

Die Benutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich innerhalb der europäischen Union, jedoch nicht in Kriegs- und Krisengebieten gestattet. Außerhalb der EU-Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung kein Versicherungsschutz.

Das Rauchen ist im Wohnmobil strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die kompletten Reinigungskosten für alle Polster, Matratzen, Vorhänge und sonstigen mit Stoff bezogenen Teile berechnet.

Die Mitnahme von Tieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Bei Zuwiderhandlung verfällt die geleistete Kaution und es wird eine zusätzliche Reinigungspauschale nach Aufwand erhoben.

13. Gerichtsstand

Es wird der Sitz des Vermieters als Gerichtstand vereinbart.

14. Schlussklausel

Änderung und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages teilweise oder ganz unwirksam sind oder durch Änderungen des Gesetzes oder der Rechtsprechung unwirksam werden, führt dies nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien sind für diesen Fall verpflichtet, eine neue Vereinbarung zu treffen, die der Unwirksamen dem Sinngehalt möglichst nahe kommt. Der Mieter versichert durch seine Unterschrift, dass er die vorstehenden Geschäftsbedingungen sorgsam gelesen hat.

(Stand: Mai 2021)